Erwägungen

Der Fall betrifft die Einziehung des Erlöses aus Rechtsgeschäften, die durch Bestechung zustande gekommen sind. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen [B.] ein Strafverfahren wegen Bestechung fremder Amtsträger und Geldwäscherei eröffnet. [B.] hatte als Vermittler an Vertragsabschlüssen zwischen der brasilianischen Ölgesellschaft Petrobras und den Unternehmen E. Inc. und G. BV mitgewirkt, wobei er Bestechungsgelder an Petrobras-Direktoren gezahlt hatte.

Die Bundesanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen [B.] ein, verpflichtete ihn aber zur Zahlung einer Ersatzforderung von USD 9'980'000.- an den Staat. Zudem auferlegte sie B. Verfahrenskosten. Die A. Inc., an der [B.] beteiligt ist, und [B.] erhoben Beschwerde gegen diese Verfügung.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass der Erlös aus einem durch Bestechung zustande gekommenen Rechtsgeschäft grundsätzlich der Einziehung unterliegt, unabhängig davon, ob der Vertragsinhalt an sich legal war. Entscheidend ist, ob der Vertrag ohne die Bestechungszahlungen zustande gekommen wäre.

Bei der blossen Beeinflussung eines Ermessensentscheids durch Bestechung ist der gesamte Nettoerlös nicht einziehbar. Vielmehr ist…