Erwägungen

Am 30. August 2013 erließ die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gegenüber der Bank A. AG eine Verfügung betreffend Organisations- und Gewährserfordernis im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden US-Kundengeschäft. Die Verfügung enthielt unter anderem die Anordnung, dass die Bank A. AG den Inhalt der Verfügung nur mit Zustimmung der FINMA an Dritte herausgeben oder zugänglich machen darf.

Die Bank A. AG erhob Beschwerde gegen diese Anordnung beim Bundesverwaltungsgericht, welches die Beschwerde gutgeheißen und die Anordnung aufgehoben hat. Die FINMA erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass für das von der FINMA angeordnete unbefristete Zustimmungserfordernis zur Herausgabe des Verfügungsinhalts keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht. Eine solche Auflage stelle einen schweren Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Meinungsäußerungsfreiheit dar, für den gemäß Bundesverfassung eine klare und genaue Grundlage im Gesetz selbst erforderlich sei.

Das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG)…