Erwägungen

A.A. (Beschwerdeführer) und B.A. (Beschwerdegegnerin) heirateten am 9. Januar 1981. Mit Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Schwyz vom 3. Februar 2009 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, der Beschwerdegegnerin rückwirkend per 4. Juli 2007 monatliche Unterhaltsbeiträge von Fr. 9'000.- (an die Ehefrau persönlich) und Fr. 4'000.- (für die damals noch nicht volljährige Tochter) zu bezahlen.

Seit Ende 2009 ist zwischen den Parteien das Scheidungsverfahren hängig. Am 19. Januar 2010 ersuchte der Beschwerdeführer um Abänderung der im Scheidungsverfahren als vorsorgliche Massnahmen weitergeltenden Eheschutzmassnahmen. Das Bezirksgericht Schwyz wies das Begehren mit Entscheid vom 2. Juli 2010 ab. Am 10. November 2010 reichte der Beschwerdeführer ein zweites Abänderungsgesuch ein, zog dieses aber am 14. Juli 2011 zurück. Das Bezirksgericht Schwyz schrieb das eingeleitete Abänderungsverfahren mit Verfügung vom 18. Juli 2011 "infolge Rückzug des Begehrens als gegenstandslos" ab.

Mit Eingabe vom 25. Juni 2013 ersuchte der Beschwerdeführer erneut um Abänderung der Massnahmen, die in der Verfügung des Bezirksgerichts Schwyz vom 3. Februar 2009 angeordnet worden waren. Das Bezirksgericht wies das Änderungsgesuch ab. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung wies das Kantonsgericht Schwyz ebenfalls ab, da der Beschwerdeführer im Wesentlichen die selben Veränderungen geltend mache wie im zurückgezogenen Gesuch vom 10. November 2010.

Erwägungen

Entscheidend ist, dass der Beschwerdeführer im jetzigen Verfahren dieselbe Veränderung geltend machen will wie bereits im Gesuch vom 10. November 2010. Der Rückzug dieses früheren Gesuchs steht einer Überprüfung heute entgegen.

Zwar lässt sich der Zivilprozessordnung keine explizite Regelung zu den Rechtsfolgen des Rückzugs eines Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen entnehmen. Jedoch ist die Bestimmung zu den Folgen des Klagerückzugs in den Allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung grundsätzlich auch auf Gesuche im summarischen Verfahren anwendbar. Ein Rückzug eines Gesuchs…