Erwägungen
Gemäß einem Bericht der Kantonspolizei Waadt fuhr X. am 24. Oktober 2008 auf der Straße von Cugy nach Payerne und überholte zwei Fahrzeuge, indem er etwa 100 Meter auf der linken Seite der Sicherheitslinie fuhr. Am 6. November 2008 verurteilte ihn der Präfekt von Broye-Vully wegen dieses einfachen Verstößes gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) zu einer Buße.
Die Verwaltungskommission für Verkehrsmaßnahmen des Kantons Freiburg eröffnete daraufhin ein Verfahren gegen X. mit dem Ziel, seinen Probeführerausweis zu entziehen. Diese Entscheidung folgte auf einen ersten Verstoß von X. am 15. Juli 2008, der zum Entzug seines Führerscheins geführt hatte.
Am 23. März 2009 hob die kantonale Kommission den Probeführerausweis von X. auf. Das Kantonsgericht Freiburg wies den Rekurs des Betroffenen ab und bestätigte diese Entscheidung.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies den Rekurs von X. gegen diese Entscheidung ab.
Laut Bundesgericht stellt das Überfahren einer Sicherheitslinie objektiv einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln dar, da es eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit birgt. Auch wenn diese Manöver keine konkrete Gefährdung verursacht hat, kann es nicht als leicht eingestuft werden, da X. es vorsätzlich und ohne rechtfertigenden Grund ausgeführt hat.
Darüber hinaus befand das Bundesgericht, dass der…