Erwägungen

Mit Urteil vom 1. Juli 2016 hat der Präsident des Strafgerichts A. für schuldig erklärt, ein Fahrzeug in mangelhaftem Zustand gelenkt zu haben, da er am 6. November 2015 in Robasacco mit einem Fahrzeuggespann aus einem leichten Iveco Daily Sattelschlepper und einem Anhänger gefahren ist und dabei das in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs angegebene zulässige Gesamtgewicht überschritten hat. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 200 Franken verurteilt, die im Falle der Nichtbezahlung durch eine Freiheitsstrafe von zwei Tagen ersetzt wird, sowie zur Bezahlung der Gerichtskosten.

Das Kantonsgericht für Straf- und Revisionsverfahren (KSTR) hat die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 30. November 2017 abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

A. hat gegen dieses Urteil mit Beschwerde vom 5. Januar 2018 Beschwerde beim Bundesgericht erhoben und beantragt, vom ihm erhobenen Vorwurf freigesprochen zu werden, die Verfahrenskosten der kantonalen Instanz dem Staat aufzuerlegen und ihm eine Entschädigung gemäß Art. 429 StPO zuzusprechen. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des Bundesrechts, insbesondere von Art. 68 Abs. 5 VRV und Art. 7 VOSV, geltend.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheißen und die Sache an das Kantonsgericht für Straf- und Revisionsverfahren zurückgewiesen.

Das Gericht ist der Auffassung, dass Art. 68 Abs. 5 VRV, der vorsieht, dass die Kombination von Fahrzeugen nur zulässig ist, wenn das in der Zulassungsbescheinigung angegebene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, im Lichte der Begriffe "Gesamtgewicht des Gespanns" (Art. 7 Abs. 6 VOSV) und "Gesamtgewicht" (Art. 7 Abs. 4 VOSV) auszulegen ist. Das Gesamtgewicht des Gespanns entspricht dem Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger, während das Gesamtgewicht das zulässige Höchstgewicht ist, mit dem die Fahrzeuge fahren dürfen.

Im vorliegenden Fall hat das kantonale Gericht festgestellt, dass das Gesamtgewicht der Kombination 10'300 kg betrug, was das in der…