Erwägungen
Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall, bei dem der Beschwerdeführer [X.] zunächst mit einer Busse bestraft wurde. Nach Einsprache und weiteren Untersuchungen wurde das Verfahren gegen ihn jedoch eingestellt. [X.] beantragte daraufhin eine Entschädigung für seinen Zeitaufwand im Strafverfahren, was ihm jedoch vom Obergericht des Kantons Zürich und letztlich auch vom Bundesgericht verweigert wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass nach der Strafprozessordnung (StPO) zwar ein Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen und wirtschaftliche Einbussen besteht, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird. Der persönliche Zeitaufwand des Beschuldigten für seine Verteidigung ist jedoch grundsätzlich nicht entschädigungsfähig, da die StPO dafür keine explizite Regelung vorsieht.
Auch nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Parteientschädigungen im Beschwerdeverfahren können besondere Umstände eine Entschädigung für den persönlichen Zeitaufwand rechtfertigen, wenn es sich um eine komplizierte Sache mit hohem Streitwert handelt und der Aufwand den üblichen Rahmen deutlich…