Erwägungen

Das Bundesgericht entschied über eine Beschwerde gegen einen Entsiegelungsentscheid des Bundesstrafgerichts. Die Bundesanwaltschaft hatte die Entsiegelung und Freigabe von beschlagnahmten Dokumenten und elektronischen Daten zu Strafverfolgungszwecken beantragt. Der Hauptbeschuldigte erhob Beschwerde gegen den Entsiegelungsentscheid.

Das Verfahren betraf ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen den Hauptbeschuldigten und weitere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagebetruges und weiterer Delikte. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens waren umfangreiche Dokumente und elektronische Daten beschlagnahmt und versiegelt worden.

Erwägungen

Das Bundesgericht führte aus, dass beschlagnahmte und versiegelte Dokumente und Dateien grundsätzlich untersuchungsrelevant sein müssen, damit der Entsiegelungsrichter sie zur weiteren Verwendung durch die Untersuchungsbehörde überlassen kann. Der Entsiegelungsrichter hat die notwendige Triage vorzunehmen und offensichtlich irrelevante Dateien von der Entsiegelung auszusondern.

Das Bundesgericht beanstandete, dass die Vorinstanz die Untersuchungsrelevanz der beschlagnahmten Dateien nicht hinreichend geprüft…