Erwägungen

Am 7. Dezember 2010 hat das Kantonsgericht Waadt die Verordnung über die unentgeltliche Rechtspflege in Zivilsachen (RAJ/VD) erlassen, die den Stundensatz für den amtlichen Verteidiger auf 180 Franken und für den Anwaltsanwärter auf 110 Franken festlegt. Der Anwaltsverband Waadt und Anwalt Jean-David Pelot haben gegen diese Verordnung Beschwerde beim Bundesgericht erhoben und beantragen hauptsächlich die Aufhebung des RAJ/VD und hilfsweise die Anpassung des Stundensatzes auf 250 Franken für den Anwalt und 160 Franken für den Anwaltsanwärter.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde, soweit sie zulässig war, abgewiesen. Es hat entschieden, dass der Stundensatz von 180 Franken für den amtlichen Verteidiger den Anforderungen einer angemessenen Entschädigung gemäß der…