Erwägungen
Der Streit betrifft die Berechnungsmethode der Mietzinsanpassung bei stillschweigender Vertragsverlängerung eines Mietvertrags mit Indexierungsklausel.
Im Jahr 2004 vermietete die Vermieterin eine Wohnung an die Mieter für eine Anfangsdauer von 5 Jahren mit einer Klausel zur stillschweigenden Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre. Der Vertrag sah eine Mietzinsanpassung gemäß der Entwicklung des Schweizerischen Verbraucherpreisindexes vor.
Bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung im Jahr 2009 kündigte die Vermieterin eine Mietzinserhöhung an, die auf der Indexentwicklung zwischen 2007 und 2009 basierte. Die Mieter widersprachen dieser Erhöhung, da sie ihrer Meinung nach vom Indexstand im Februar 2009, dem Zeitpunkt der stillschweigenden Vertragsverlängerung, hätte ausgehen müssen.
Die kantonalen Gerichte gaben der Vermieterin Recht, da die Indexanpassung vom letzten Mietzins ausgehen müsse, ohne die stillschweigende Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
Die Mieter erhoben Beschwerde beim Bundesgericht, die jedoch abgelehnt wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht befand, dass bei einer stillschweigenden Vertragsverlängerung eines Mietvertrags mit Indexierungsklausel die nächste Indexanpassung auf dem zum Zeitpunkt der letzten Mietzinsfestsetzung geltenden Index basieren muss, ohne Berücksichtigung der stillschweigenden Vertragsverlängerung.
Die stillschweigende Vertragsverlängerung markiert vielmehr die Kontinuität des Vertragsverhältnisses als einen Bruch. Die Parteien haben die Indexierung bei Vertragsabschluss und…