Erwägungen
- [A.] , ein deutscher Staatsangehöriger, erwarb zusammen mit seiner Ehefrau [B.] eine Eigentumswohnung im Kanton St. Gallen. - Die Grundbuchaufsicht wies das Gesuch von [A.] auf Feststellung der Bewilligungsfreiheit oder Erteilung der Bewilligung ab. - [A.] erhob daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, welche das Gericht wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses abschrieb. - Gegen diesen Abschreibungsentscheid erhob [A.] Beschwerde beim Bundesgericht (Verfahren 2C_133/2024). - Parallel dazu wies das Verwaltungsgericht auch das Gesuch von [A.] auf Wiederherstellung der Frist zur Leistung des Kostenvorschusses ab (Verfahren 2C_181/2024).Erwägungen
- Das Bundesgericht vereinigt die beiden Verfahren und heisst die Beschwerde im Verfahren 2C_133/2024 gut. - Es stellt fest, dass das Verwaltungsgericht den Anspruch von [A.] auf rechtliches Gehör und Behandlung nach Treu und Glauben verletzt hat, indem es den Abschreibungsentscheid ohne vorgängige Rückfrage zum…