Erwägungen
Am 12. Mai 2020 wurde [A.] von der Genfer Polizei wegen Ladendiebstahls festgenommen. Bei diesem Einsatz wurden verschiedene Maßnahmen gegen ihn ergriffen, insbesondere Fesselung, eine Körperliche Durchsuchung und eine Durchsuchung seines Fahrzeugs und seiner Wohnung. [A.] hat gegen diese Handlungen Beschwerde eingelegt, da er sie für unrechtmäßig hielt. Die Strafkammer des Genfer Gerichtshofs hat die Beschwerde abgelehnt und die Maßnahmen der Polizei für rechtmäßig erachtet. Daraufhin hat [A.] das Bundesgericht angerufen.Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheißen. Es befand, dass die Fesselung und die Durchsuchungen rechtmäßig waren, die durchgeführte Körperliche Durchsuchung jedoch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht entsprach. Obwohl [A.] auf frischer Tat ertappt wurde, konnten die gestohlenen Waren (Fleisch,…