Erwägungen

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich führt eine Strafuntersuchung gegen [A.] wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 3. August 2020 ordnete sie seine Observation an und am 8. September 2020 den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten zur Standortidentifikation in zwei Fahrzeugen sowie die Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Das Zwangsmassnahmengericht am Obergericht des Kantons Zürich genehmigte diese Massnahmen am 10. September 2020. [A.] wurde am 8. September 2021 über die Zufallsfunde und die durchgeführten Überwachungsmassnahmen informiert.

[A.] erhob am 20. September 2021 Beschwerde gegen die Genehmigung der Zufallsfunde und der Anordnung von Überwachungsmassnahmen. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde am 13. Dezember 2021 ab. Dagegen richtet sich die Beschwerde in Strafsachen von [A.] an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtet die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmassnahmen und die Genehmigung des…