Erwägungen

Der Fall betrifft [A.] , einen spanischen Staatsangehörigen, der vom Bezirksgericht Bülach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens ohne Führerschein und Waffenbesitz zu 51 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und für 10 Jahre des Landes verwiesen wurde. [A.] legte Berufung gegen die Dauer der Landesverweisung ein. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die 10-jährige Landesverweisung.

[A.] lebte seit 2012 in der Schweiz, war als Gipser tätig und seit 2015 mit einer Spanierin verheiratet. Er wurde verurteilt, weil er am Handel mit einer beträchtlichen Menge Kokain (1'188 Gramm Reinsubstanz) beteiligt war, obwohl er in stabilen persönlichen Verhältnissen lebte und einer geregelten Arbeit nachging.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtet die 10-jährige Landesverweisung als verhältnismäßig. Es führt aus, dass die Rechtsfolge einer Landesverweisung aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen ist. Die Dauer muss dabei verhältnismäßig sein und insbesondere einer aus einer langen Anwesenheit in der Schweiz folgenden Härte Rechnung tragen.

Das Gericht sieht das nicht mehr leichte Verschulden des Beschwerdeführers, die Freiheitsstrafe von 52 Monaten sowie…