Erwägungen
Der Beschwerdeführer [A.] wurde am 26. November 2018 vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Beschimpfung, mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung und Führens eines nichtbetriebssicheren Fahrzeugs zu 2 Jahren Freiheitsstrafe und 10 Tagessätzen Geldstrafe bedingt sowie zu einer Busse von Fr. 300.-- verurteilt. Zudem ordnete das Kreisgericht eine Landesverweisung von 10 Jahren und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. Auf Berufung von [A.] sowie Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft hin reduzierte das Kantonsgericht St. Gallen am 19. Februar 2020 die Landesverweisung auf 5 Jahre, bestätigte aber im Übrigen den erstinstanzlichen Entscheid. [A.] erhob Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und beantragte, von der Landesverweisung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem abzusehen; eventualiter sei die Sache zu neuer Beurteilung an das Kantonsgericht zurückzuweisen.Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es führt aus, dass die Vorinstanz überzeugend begründet, weshalb sie einen schweren persönlichen Härtefall im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB verneint und die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung höher gewichtet als die privaten Interessen des Beschwerdeführers und seiner Familie. Der Beschwerdeführer, der erst im Alter von 20 Jahren in die Schweiz einreiste und hier eine Katalogtat nach Art. 66 Abs. 1 lit. b StGB beging, konnte sich zwar aufgrund des Familiennachzugs in der Schweiz niederlassen, verbrachte aber den Grossteil seines Lebens, insbesondere die prägenden Kinder- und Jugendjahre, in seiner Heimat Nordmazedonien. Auch wenn er in der Schweiz eine Familie gegründet hat, ist er mit der Sprache und Kultur seines Herkunftslandes vertraut und kann die Beziehung zu seiner Familie dort aufrechterhalten. Zudem ist seine berufliche und persönliche Integration in der Schweiz nicht als besonders stark einzustufen. Angesichts der Schwere der Straftat und der Rückfallgefahr überwiegen die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung die privaten…