Erwägungen
Der Beschwerdeführer [A.] wurde vom Bezirksgericht Kreuzlingen wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Anstiftung zum Raub, mehrfacher versuchter qualifizierter Erpressung, versuchter Erpressung, qualifizierter Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (sog. "Menschenschleuserei"), Nötigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Vom Vorwurf der Beteiligung am Tötungsdelikt und von gewissen anderen Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Sowohl der Beschwerdeführer als auch die Staatsanwaltschaft erhoben Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts. Der Beschwerdeführer beantragte Freispruch, die Staatsanwaltschaft zusätzliche Verurteilungen in weiteren Anklagepunkten sowie eine Strafschärfung und die Anordnung der Verwahrung. Am 17. Dezember 2019 wies das Obergericht des Kantons Thurgau das Gesuch des Beschwerdeführers um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug ab und ordnete stattdessen seine Versetzung in Sicherheitshaft an.Erwägungen
Das Bundesgericht stellt zunächst fest, dass die Annahme von Fluchtgefahr als besonderer Haftgrund durch die Vorinstanz bundesrechtskonform ist. Die Vorinstanz hat die Fluchtgefahr ausführlich und sachlich nachvollziehbar begründet. Insbesondere verweist sie auf die drohende lange Freiheitsstrafe von 14 Jahren, die fehlenden sozialen Bindungen des Beschwerdeführers zur Schweiz, einen früheren Fluchtversuch sowie sein renitentes Verhalten im Strafvollzug. Auch die Ablehnung einer Haftentlassung gegen Ersatzmassnahmen erweist sich als bundesrechtskonform, da bei der festgestellten erheblichen Fluchtgefahr selbst eine Kombination von Ersatzmassnahmen wie Passentzug, Meldepflicht und elektronische Überwachung nicht ausreichen würde. Das Bundesgericht stellt jedoch fest, dass die Vorinstanz das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat, indem sie die Frage, ob mit Ersatzmassnahmen der Fluchtgefahr begegnet werden könnte,…