Erwägungen

Die Beschwerdeführerin [A.] ist Eigentümerin einer Liegenschaft in [U.] , auf der das Veterinäramt des Kantons Thurgau bei mehreren Kontrollen zwischen 2010 und 2019 gravierende Mängel in der Tierhaltung festgestellt hat. So wurden 2010 26 Katzen unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten, 2017 starben 30 Kaninchen aufgrund ungenügender Haltung, und 2019 fanden sich auf der Liegenschaft erneut zahlreiche Katzen in einem desolaten gesundheitlichen und hygienischen Zustand. Trotz behördlicher Auflagen und Verbote hielt die Beschwerdeführerin weiterhin Tiere, weshalb das Veterinäramt ein umfassendes Tierhalteverbot gegen sie aussprach und die vorgefundenen Tiere beschlagnahmte.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtet das Vorgehen der Behörden als rechtmässig. Die Beschwerdeführerin habe ihre Pflichten als Tierhalterin wiederholt und in schwerwiegender Weise verletzt, indem sie Tiere unter völlig ungeeigneten Bedingungen hielt und deren Gesundheit und Wohlergehen nicht ausreichend sicherstellte. Angesichts dieser Verfehlungen in der Vergangenheit und der fehlenden Einsicht der Beschwerdeführerin sei das gegen sie ausgesprochene umfassende Tierhalteverbot verhältnismässig, um das öffentliche Interesse…