Erwägungen

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte eine Strafuntersuchung gegen [A.] wegen qualifizierter Drogendelikte. Zwischen März und Dezember 2016 bewilligte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau diverse geheime Überwachungen des Beschuldigten sowie die Verwendung von Zufallsfunden. [A.] focht diese Massnahmen bei der kantonalen Beschwerdeinstanz an. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Verwendung der Zufallsfunde gegen [A.] bundesrechtskonform war. Die IMSI-Catcher-Einsätze, die zu den Zufallsfunden führten, waren von den zuständigen Gerichten genehmigt worden. Eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Einsatz des IMSI-Catchers zur Ermittlung von Ruf- und Gerätenummern bestand bereits nach der alten Rechtslage (vor dem 1. März 2018).

Das Bundesgericht prüfte, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verwendung der…