Erwägungen
Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte X. am 12. Februar 2014 wegen verschiedener Delikte. X. erhob Berufung und wurde vom Vorwurf des Einbruchdiebstahls in die A. AG am 24. Dezember 2012 freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft erhob Beschwerde in Strafsachen gegen diesen Freispruch.
Das Bundesgericht hebt das Urteil des Kantonsgerichts auf und weist die Sache zur Erhebung zusätzlicher Beweise und neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Das Kantonsgericht hatte den Freispruch des X. vom Vorwurf des Einbruchdiebstahls am 24. Dezember 2012 damit begründet, dass aufgrund der Aktenlage verschiedene für die Beurteilung des Sachverhalts relevante Fragen nicht geklärt werden konnten. Das Bundesgericht erachtet dies als willkürlich, da diese Unklarheiten mit geringem Aufwand hätten ausgeräumt werden können.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass das Gericht den Beweisvorgang erst dann schliessen darf, wenn es den Sachverhalt für genügend geklärt erachtet und ohne Willkür annehmen kann, dass weitere Beweise am Beweisergebnis nichts ändern würden. Im vorliegenden Fall hätte das Kantonsgericht zusätzliche Beweise erheben müssen, um offene Fragen zum Tatort zu klären.
Nur wenn alle notwendigen Beweise erhoben wurden und nach…