Erwägungen

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau führt ein Strafverfahren gegen [B.] wegen verschiedener Delikte. Im Rahmen dieses Verfahrens beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft einen auf die [A. AG] als Halterin eingelösten Porsche. Die [A. AG] erhob Beschwerde gegen diese Beschlagnahme, welche vom Obergericht des Kantons Aargau abgewiesen wurde. Daraufhin gelangte die [A. AG] mit Beschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht erwägt, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs grundsätzlich zulässig sein kann, da die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug unklar sind und der Beschuldigte als Geschäftsführer der [A. AG] eine beherrschende Stellung innehat. Eine Beschlagnahme zur Sicherung einer allfälligen Einziehung…