Sachverhalt
Der Fall betrifft den ehemaligen Innenminister von Gambia, der der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt wird. Die Vorinstanz hat den dringenden Tatverdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt, basierend auf Berichten des UN-Sonderberichterstatters über Folter und aussergerichtliche Hinrichtungen, Zeugenaussagen und fortlaufenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Der Beschwerdeführer, der von 2003 bis 2016 verschiedene hohe Positionen in Gambia innehatte, bestreitet die Vorwürfe und rügt insbesondere, dass ihm keine bestimmten Handlungen vorgeworfen werden und er keine effektive Kontrolle über die Vorgänge gehabt habe. Die Bundesanwaltschaft hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, darunter Zeugenbefragungen und Rechtshilfeersuchen an gambische und internationale Behörden.
Erwägungen
Die Bundesanwaltschaft hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, die auf ein systematisches Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung hindeuten, insbesondere gegen politische Oppositionelle und Kritiker des Regimes von Yahya Jammeh. Die Zeugenaussagen und Berichte deuten darauf hin, dass Folterhandlungen nicht isoliert, sondern planmässig und systematisch eingesetzt wurden. Der Beschwerdeführer als Innenminister hatte die generelle Verantwortung über die Gefängnisse und den Strafvollzug in Gambia. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er Einfluss auf die Handlungen der National Intelligence Agency und der "Junglers" nehmen konnte. Die…