Erwägungen
Das Strafgericht Basel-Stadt hat X. wegen mehrfachen Versuchs sexueller Handlungen mit einem Kind und Pornografie für schuldig befunden und zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat die Berufung der Staatsanwältin und des Angeklagten abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Der festgestellte Sachverhalt ist folgender: Seit Januar 2002 war der Beschwerdeführer unter den Pseudonymen "A." und "B." im Diskussionsforum einer homosexuellen Website registriert und hatte dort zahlreiche Unterhaltungen. Am 20. Januar 2003 nahm er Kontakt zu "Sandro 89" (im Folgenden "Sandro") auf, der beim ersten Kontakt angab, 14 Jahre alt zu sein. Am nächsten Tag nahm der Beschwerdeführer unter seinem anderen Pseudonym erneut Kontakt zu "Sandro" auf und versuchte, sich mit ihm zu treffen, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Er schlug "Sandro" verschiedene sexuelle Praktiken vor. Anschließend vereinbarten sie ein Treffen am 27. Januar 2003 um 14:00 Uhr im McDonald's-Restaurant an der Centralbahnstrasse in Basel. Der Beschwerdeführer erschien zu diesem Treffen, konnte jedoch keine sexuellen Handlungen vornehmen, da "Sandro" in Wirklichkeit ein verdeckter Ermittler der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt war.Erwägungen
Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass der Beschwerdeführer die Schwelle des strafbaren Versuchs überschritten hat. Obwohl die Vorbereitungshandlungen im Internet noch keinen Versuch darstellen, bedeutet das Erscheinen des Beschwerdeführers am vereinbarten Treffpunkt in der Absicht, sexuelle Handlungen mit dem Minderjährigen vorzunehmen, den letzten entscheidenden Schritt vor der Tatbegehung, ohne dass noch die Möglichkeit zum…