Erwägungen

Durch ein Urteil vom 12. November 2018 hat das Appellationsgericht des Kantons Waadt die Ausweisung von X., einem guineischen Staatsangehörigen, für die Dauer von zehn Jahren aus dem Schweizer Hoheitsgebiet angeordnet. X. hat gegen diese Entscheidung Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht erhoben. X. wurde 1960 in Guinea geboren. Er floh 1996 aus seinem Land, nachdem er 18 Monate lang vom damaligen Militärregime inhaftiert worden war. Nach seiner Ankunft in der Schweiz stellte er einen Asylantrag, der 1999 abgelehnt wurde. Anschließend erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung B aufgrund seiner Beziehung zu einer Schweizerin, mit der er ein Kind hatte. Im Jahr 2000 heiratete er eine haitianische Staatsangehörige und bekam zwei weitere Töchter. Gesundheitlich leidet X. an mehreren medizinischen Problemen, insbesondere einer gutartigen Prostatavergrößerung mit Hämaturie, einer akuten Harnverhaltung, die den Einsatz eines Blasenkatheters erfordert, einer Polyglobulie und einem arteriellen Hypertonus. Er wird auch psychiatrisch betreut. Sein Gesundheitszustand machte zwischen Januar und Juli 2018 mehrere Krankenhausaufenthalte erforderlich. Strafrechtlich wurde X. in der Schweiz mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Urkundenfälschung. Das Appellationsgericht des Kantons Waadt verurteilte ihn am 1. Februar 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 14 Monate auf Bewährung.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Verhältnismäßigkeit der vom Kantonsgericht angeordneten Ausweisung im Hinblick auf den Gesundheitszustand von X. geprüft. Nach der Rechtsprechung muss die Behörde, die eine Ausweisung ausspricht, prüfen, ob die Maßnahme aufgrund des Gesundheitszustands des Beschuldigten unverhältnismäßig ist. Sie kann diese Frage nicht einfach an die…