Erwägungen

Die 11-jährige [A.A.] wurde im Januar 2021 vom Kantonsärztlichen Dienst des Kantons Zürich per E-Mail unter Quarantäne gestellt, nachdem zwei ihrer Mitschüler positiv auf COVID-19 getestet worden waren. Die Quarantäne dauerte vom 22. Januar bis zum 31. Januar 2021. [A.A.] , vertreten durch ihre Eltern, erhob Beschwerde gegen die Quarantäne-Anordnung.

Das Bundesgericht prüfte die Rechtmäßigkeit der Quarantäne-Anordnung und kam zu folgendem Ergebnis:

Erwägungen

1. Die Quarantäne-Anordnung wurde rechtmäßig vom zuständigen Kantonsärztlichen Dienst erlassen. Dieser hatte die private [D. AG] zwar mit der Durchführung des Contact Tracings beauftragt, diese handelte jedoch als bloße Verwaltungshilfe und nicht in eigener Verantwortung. Die Verfügung erging somit im Namen, im Auftrag und unter der Kontrolle des Kantonsärztlichen Dienstes.

2. Die Quarantäne hatte eine hinreichende gesetzliche Grundlage in Art. 35 Abs. 1 lit. a des Epidemiengesetzes. Aufgrund der Tatsache, dass zwei Mitschüler positiv getestet worden waren, bestand ein Ansteckungsverdacht gegen [A.A.] .

3. Die Quarantäne diente dem öffentlichen Interesse an der Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und war in der…