Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil vom 23. April 2024 die Verfügung der Wettbewerbskommission (WEKO) gegen die Swisscom (Schweiz) AG und die [A. AG] (vormals [B. AG] ) wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Die Beschwerdeführerinnen hatten im Zeitraum von 2006 bis 2013 auf den nationalen Märkten für die Bereitstellung von Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen sowie bestimmter ausländischer Fussballübertragungen im Pay-TV eine marktbeherrschende Stellung inne und diese missbräuchlich ausgeübt.

Das Bundesgericht bestätigte, dass die Beschwerdeführerinnen gegen Art. 7 Abs. 2 lit. a-c des Kartellgesetzes verstossen haben, indem sie anderen TV-Plattformanbieterinnen den Zugang zu den als unerlässlich geltenden Inhalten der [C.] -Sportkanäle 1-3 respektive des französischsprachigen [C.] -Sportangebots verweigerten, die Handelspartner diskriminierten und unangemessene Geschäftsbedingungen erzwangen. Diese Verhaltensweisen waren geeignet, die Wettbewerber von "Swisscom TV" im Wettbewerb zu behindern.

Das Bundesgericht hielt weiter fest, dass die von der WEKO verhängte Sanktion von Fr. 71'818'517.-- rechtmässig ist. Die Vorinstanz habe den Basisbetrag, die Dauer des Verstosses sowie erschwerende Umstände…