Sachverhalt
Der Fall betrifft eine Person, R., die wegen Störung der öffentlichen Verkehrssicherheit und Ungehorsam gegen die Polizei verurteilt wurde. Am 23. Juli 1978 nahm R. an einer Bergwanderung teil und kehrte nicht wie geplant zur Hütte zurück, was eine Suchaktion auslöste. Als R. gefunden wurde, wurde er aufgefordert, sich auf der Polizeistation zu melden, aber er weigerte sich und floh mit dem Auto. Ein Polizist, S., versuchte, ihn zu stoppen, indem er auf der Straße stand und R. zu stoppen signalisierte, aber R. fuhr weiter mit hoher Geschwindigkeit, so dass der Polizist zur Seite springen musste, um nicht getroffen zu werden.
Das Kantonsgericht verurteilte R. wegen Störung der öffentlichen Verkehrssicherheit und Ungehorsam gegen die Polizei. R. legte Berufung gegen diese Entscheidung ein und argumentierte, dass das Kantonsgericht Artikel 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) verletzt hatte, indem es ihn wegen Störung der öffentlichen Verkehrssicherheit verurteilt hatte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte R.s Berufung und stellte fest, dass die vom Kantonsgericht festgestellten Tatsachen korrekt waren. Das Gericht befand, dass R. den Polizisten S. auf der Straße gesehen und dessen Stopp-Signal verstanden hatte, aber dennoch mit hoher Geschwindigkeit weitergefahren war und damit den Polizisten in Gefahr gebracht hatte.
Das Gericht befand auch, dass R. rücksichtslos, d.h. ohne Rücksicht auf die Sicherheit anderer, gehandelt hatte, indem er trotz des Stopp-Signals des Polizisten weitergefahren war. Das Gericht schätzte, dass dieses Verhalten gegen Artikel 237 des StGB verstieß, der die Sicherheit der Personen im öffentlichen Verkehr schützt.
Das…