Erwägungen

Der Verein Canes hat gegen die Nestlé AG Klage erhoben, um den Beschluss der Generalversammlung vom 25. Mai 1989 über die zweite Erhöhung des Aktienkapitals durch Ausgabe von Reserveaktien anzufechten. Nestlé hatte diese Generalversammlung einberufen, um verschiedene Statutenänderungen zu genehmigen, darunter diese Kapitalerhöhung von 346,5 Millionen auf 364 Millionen Franken durch die Ausgabe von 175'000 neuen Aktien zu je 100 Franken. Diese Reserveaktien sollten insbesondere zukünftige Wandel- oder Optionsrechte aus Anleihen absichern.

Canes beantragte die Ungültigkeit oder Aufhebung dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses sowie verschiedener anderer Statutenänderungen mit der Begründung, dass diese Maßnahmen gegen Gesetz und allgemeine Grundsätze des Aktienrechts verstoßen würden.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Klage von Canes teilweise gutgeheißen. Es hat den Beschluss der Generalversammlung zur Änderung von Artikel 15ter der Statuten aufgehoben, indem die letzten fünf Wörter des ersten Absatzes dieser Bestimmung gestrichen wurden.

Im Übrigen hat das Bundesgericht die Klage abgewiesen. Es hat insbesondere entschieden, dass die Ausgabe von…