Sachverhalt

Die Beschwerdeführer, Theres Halter-Durrer, Hans Rohrer, Daniel Eigensatz und Josif Zisyadis, erhoben staatsrechtliche Beschwerde gegen den Nachtrag zum Steuergesetz des Kantons Obwalden vom 14. Oktober 2005. Der Nachtrag führte degressive Steuertarife für Einkommen ab Fr. 300'000.- und Vermögen ab Fr. 5'000'000.- ein. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass diese Tarife das Rechtsgleichheitsgebot und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzten.

Der Kanton Obwalden hatte die Steuertarife geändert, um sehr hohe Einkommen und Vermögen zu begünstigen und den Steuerwettbewerb zu fördern. Die Beschwerdeführer beantragten, die Steuertarife im degressiven Teil aufzuheben oder festzustellen, dass sie verfassungswidrig seien.

Erwägungen

1. Eintretensvoraussetzungen: Das Bundesgericht prüft die Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen und mit freier Kognition. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Steuertarife zumindest virtuell betroffen und können verlangen, dass die direkten Steuern auf Einkommen und Vermögen auf einer Tarifgestaltung beruhen, die in allen Bereichen dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.

2. Verfassungswidrigkeit der degressiven Steuertarife: Der neue Obwaldner Einkommenssteuertarif verläuft ab einem steuerbaren Einkommen von Fr. 300'000.- degressiv. Dieser Tarif verstösst gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und den allgemeinen Gleichheitssatz. Die…