Erwägungen

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz erliess am 29. Juni 2004 eine Übergangsverordnung zur prozentualen Anpassung der Vermögenssteuerwerte nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke. Gemäss dieser Verordnung sollen die Vermögenssteuerwerte per 31. Dezember 2004 wie folgt erhöht werden:

  • Werte mit Basis bis 31. Dezember 1988 um 80%
  • Werte mit Basis vom 1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1992 um 40%
  • Werte mit Basis vom 1. Januar 1993 bis 31. Dezember 2000 um 20%

Gegen diese Übergangsverordnung reichten mehrere Beschwerdeführer staatsrechtliche Beschwerde und Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Beschwerden ab, soweit darauf einzutreten war. Es hält fest, dass der Regierungsrat gemäss Art. 72 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) befugt und verpflichtet war, die erforderlichen vorläufigen Vorschriften zu erlassen, da der Kantonsrat die Anpassung…