Erwägungen

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission eröffnete 1998 eine Untersuchung zur Preisbindung für deutschsprachige Bücher in der Schweiz. Die Wettbewerbskommission stellte fest, dass der "Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz" eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. und der Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband haben dagegen Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerden teilweise gut und weist die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Wettbewerbskommission zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft, ob der Sammelrevers eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne des Kartellgesetzes darstellt. Es kommt zum Schluss, dass der Sammelrevers zwar den Preiswettbewerb erheblich beeinträchtigt, aber nicht zwangsläufig den Wettbewerb insgesamt beseitigt. Neben dem Preis sind auch andere Wettbewerbsfaktoren…