Erwägungen

A. und Frau A., beide Schweizer bzw. US-amerikanische Staatsangehörige, haben 1997 geheiratet und zwei Kinder bekommen. Nach 7 Ehejahren hat der Ehemann 2006 die Scheidungsklage eingereicht.

Die Ehefrau lebt allein mit ihren beiden Töchtern, ohne Erwerbstätigkeit und ohne Einkommen. Der Ehemann lebt mit einer neuen Partnerin zusammen und hat zwei weitere Kinder.

Die Scheidung wurde 2009 ausgesprochen, und das kantonale Gericht hat den monatlichen Unterhaltsbeitrag der Ehefrau auf 2'100 Franken festgesetzt. Dagegen hat die Ehefrau Beschwerde eingelegt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Ehefrau teilweise gutgeheißen und den monatlichen Unterhaltsbeitrag auf 5'400 Franken festgesetzt.

Gemäß der Rechtsprechung hat die Ehe die finanzielle Situation der Ehefrau konkret beeinflusst, sodass sie Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag hat, auch wenn der Grundsatz der wirtschaftlichen Unabhängigkeit Vorrang vor dem Unterhaltsanspruch hat.

Zur Festsetzung des Unterhaltsbetrags hat das Bundesgericht zunächst den Lebensstandard des Ehepaars während der Ehe anhand der Methode des erweiterten Existenzminimums ermittelt. Anschließend hat es geprüft, in welchem Maße jeder Ehegatte seinen Unterhalt selbst bestreiten kann, wobei es…