Erwägungen
Im Anschluss an die 2013 erfolgte Fusion der Gemeinden Wil und Bronschhofen erließ das Stadtparlament Wil am 4. Juni 2015 ein neues Immissionsschutzreglement (ISR). Dieses regelt in den Artikeln 15 und 16 die Verwendung von Feuerwerk und Knallkörpern:
- Artikel 15 sieht eine Bewilligungspflicht für lärmerzeugende Feuerwerkskörper vor, ausgenommen sind Feuerwerke anlässlich der Feiern zum Bundesfeiertag sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr.
- Artikel 16 verbietet die Verwendung von Knallkörpern grundsätzlich, erlaubt sie jedoch an Fasnacht, in der Nacht von Silvester auf Neujahr sowie anlässlich der Feiern zum Bundesfeiertag.
Gegen diese Regelungen erhob A. Beschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass Feuerwerks- und Knallkörper in den Anwendungsbereich des Umweltschutzgesetzes (USG) fallen. Grundsätzlich sind Emissionen an der Quelle zu begrenzen, unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung. Dabei sind Lärmimmissionen nach den vom Bundesrat erlassenen Immissionsgrenzwerten zu beurteilen.
Das Bundesgericht erkannte, dass die Zündung von Feuerwerks- und Knallkörpern erhebliche Lärm- und Luftimmissionen mit großem Störpotenzial für Menschen und Tiere verursacht. Das angefochtene Reglement sieht daher eine Bewilligungspflicht für Feuerwerkskörper und ein grundsätzliches Verbot…