Erwägungen
Carl Schläpfer, geboren 1947, absolvierte ein Soziologiestudium in Deutschland und arbeitete anschließend als Redakteur in der Schweiz. Nach Verlust seiner Stelle bei der X-Zeitung Ende März 1983 blieb er bis auf einige kurze Zwischenbeschäftigungen arbeitslos. Im Oktober 1983 beantragte er beim Kantonalen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt (KIGA) die Zusprechung von Taggeldern während eines einjährigen Nachdiplomstudiums in Raumplanung an der Höheren Technischen Lehranstalt Brugg-Windisch. Das KIGA lehnte den Antrag ab, da es das Nachdiplomstudium als Teil der beruflichen Grundausbildung und nicht als arbeitslosenversicherungsrechtliche Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme betrachtete.
Schläpfer erhob daraufhin Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) beantragte die Gutheißung der Beschwerde.
Erwägungen
Das Eidgenössische Versicherungsgericht kam zum Schluss, dass das Nachdiplomstudium in Raumplanung eine arbeitslosenversicherungsrechtliche Umschulungsmaßnahme darstellt. Entscheidend sind dabei folgende Kriterien:
- Der Beschwerdeführer war arbeitslos und von Arbeitslosigkeit bedroht.
- Das Nachdiplomstudium zielte darauf ab, seine Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, nicht primär auf eine bildungsmäßige, soziale oder wirtschaftliche Verbesserung.
- Angesichts des Alters und der Lebenssituation des Beschwerdeführers wäre ein…