Erwägungen

Der Schweizerische Elektro-Installateur-Verband (USIE) ist ein Berufsverband, der eine Regelung zur Errichtung eines Fonds für die Berufsbildung erlassen hat. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2005 hat der Bundesrat die Teilnahme an diesem Fonds für alle Unternehmen der Branche für obligatorisch erklärt und diese verpflichtet, Ausbildungsbeiträge zu leisten.

X. AG ist eine im Handelsregister des Kantons Genf eingetragene Aktiengesellschaft, die ein Unternehmen für Neonreparaturen betreibt. Der USIE hat von X. AG Beiträge für die Jahre 2007 und 2008 gefordert.

Die kantonalen Instanzen haben entschieden, dass X. AG von der Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrags an den USIE-Fonds befreit ist, da sie bereits Beiträge an einen Fonds des Kantons Genf für die Berufsausbildung leistet.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die öffentlich-rechtliche Beschwerde des USIE gutgeheissen. Es hat entschieden, dass die Erklärung des Bundesrats zur Obligatorischerklärung der Teilnahme an einem Berufsbildungsfonds für alle Unternehmen der Branche die Natur des Beitrags, der zunächst privatrechtlich war, in eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung umgewandelt hat.

Daher ist in diesem Fall nur die öffentlich-rechtliche Beschwerde zulässig. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Unternehmen X. AG verpflichtet ist, die gesamten jährlichen Beiträge 2007 und 2008 gemäss der Regelung des…