Erwägungen
Am 26. Februar 2003 gründete Nationalrat Roland Wiederkehr den Verein "Freies Forum Schweiz" mit Sitz in Zürich. Am 27. Februar 2003 ersuchte der Verein die Schweizerische Bundeskanzlei um Eintragung in das Parteienregister des Bundes. Die Bundeskanzlei lehnte die Eintragung mit Verfügung vom 19. März 2003 ab. Der Verein erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesrat, welche das Bundesamt für Justiz an das Bundesgericht überwies.
Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verfügung der Bundeskanzlei zulässig ist. In der Sache selbst entschied es jedoch, dass der Beschwerdeführer die Voraussetzungen für eine Eintragung in das Parteienregister gemäss Art. 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) nicht erfülle.
Das Bundesgericht führte aus, dass ein neu gegründeter Verein wie der Beschwerdeführer den Nachweis noch nicht erbracht habe, dass er fähig ist, auf Dauer und mit einem Mindestmass an Rückhalt bei den Wählern an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Das erforderliche Mindestmass an Kontinuität und Verankerung in der Bevölkerung sei bei ihm noch nicht gegeben.
Zudem wollte der Gesetzgeber einer weiteren Listenzersplitterung bei Nationalratswahlen entgegenwirken. Würde man der Auffassung des…