Sachverhalt
Der Fall betrifft einen Streit zwischen M. und der Bank Z. über eine Zahlung von Fr. 90'000.--, die die Bank an einen Dritten, C., aufgrund einer gefälschten Vollmacht geleistet hat. M. hatte ein Sparkonto bei der Bank Z. eröffnet und einen Einzahlung von Fr. 100'000.-- auf dieses Konto erhalten. C. legte eine gefälschte Vollmacht vor, um die Fr. 90'000.-- abzuheben, die die Bank ohne ausreichende Überprüfung der Echtheit der Vollmacht zahlte.
Das Gericht befand, dass die Bank für die Zahlung verantwortlich war, aber dass M. auch zur Verlust beigetragen hatte, indem er seine persönlichen Dokumente und Bankdaten Dritten zugänglich gemacht hatte. Das Gericht reduzierte daher den Anspruch von M. auf Fr. 10'000.--.
M. legte Berufung gegen diese Entscheidung ein und verlangte die volle Zahlung von Fr. 90'000.--. Das Bundesgericht prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass die Bank einen Fehler begangen hatte, indem sie den Betrag ohne ausreichende Überprüfung der Vollmacht gezahlt hatte, aber dass M. auch einen Fehler begangen hatte, indem er seine persönlichen Dokumente und Bankdaten Dritten zugänglich gemacht hatte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Haftung der Bank für die Zahlung, die aufgrund der gefälschten Vollmacht geleistet worden war. Es befand, dass die Bank einen Fehler begangen hatte, indem sie den Betrag ohne ausreichende Überprüfung der Vollmacht gezahlt hatte, insbesondere indem sie die Echtheit der Unterschrift nicht überprüft und keine Fragen zur Vollmacht gestellt hatte.
Das Bundesgericht prüfte…