Erwägungen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschwerte sich gegen den Entscheid der Rekurskommission Interkantonale Vereinbarung Lotterien und Wetten, welche der Swisslos Interkantonale Landeslotterie eine "Generelle Zulassungsbewilligung für die Lotterie-Produktefamilie der vorgezogenen physischen Lose" erteilt hatte. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des EJPD gut und hob den Entscheid der Rekurskommission auf, mit der Anweisung, die Verfügung vom 10. September 2007 im Sinne der Erwägungen zu ergänzen.
Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Regelung im Lotteriekonkordat, wonach die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) für interkantonale oder gesamtschweizerisch durchgeführte Lotterien und Wetten eine zentrale Zulassungsbewilligung erteilen kann, grundsätzlich mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Die von der Comlot erteilte "Generelle Zulassungsbewilligung für die Lotterie-Produktefamilie der vorgezogenen physischen Lose" verletzt entgegen den Einwänden des EJPD kein Bundesrecht.
Allerdings erweist sich die Verfügung der Comlot in Bezug auf das Verfahren und den Rechtsschutz als lückenhaft und bundesrechtswidrig. Das Verfahren muss so ergänzt werden, dass das…