Erwägungen
Die am 3. Juni 2000 geborene kamerunische Staatsangehörige [A.] gelangte im Jahr 2012 im Familiennachzug zu ihrem Vater in die Schweiz. Sie lebt seither in der Stadt Thun im Kanton Bern. [A.] ist französischer Muttersprache und besuchte in dieser Sprache die Grundschule in Bern sowie das Gymnasium in Biel, wo sie am 15. Juni 2018 die Maturität mit Schwerpunkt in Biologie und Chemie erwarb. Seit September 2018 studiert sie an der Universität Fribourg im Hauptfach Biomedizin und im Nebenfach Deutsch.
Am 18. Juni 2018 reichte [A.] bei der Einwohnergemeinde Thun ein Einbürgerungsgesuch ein. Im Einbürgerungsverfahren wurde sie ersucht, als Nachweis für ihre Deutschkenntnisse eine Sprachstandanalyse des geforderten Niveaus einer anerkannten Sprachschule beizubringen. [A.] reichte daraufhin ihr Maturitätszeugnis ein, das ihr im Fach Deutsch als Fremdsprache die Note 4 (genügend) bescheinigt. Der Gemeinderat Thun trat jedoch auf das Einbürgerungsgesuch nicht ein, da [A.] den geforderten Sprachnachweis einer anerkannten Sprachschule nicht erbracht habe.
[A.] erhob daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, das die Beschwerde abwies. Zur Begründung führte es aus, die französische Muttersprache der Gesuchstellerin genüge nicht für eine Einbürgerung in Thun, weshalb zu Recht ausreichende Deutschkenntnisse verlangt würden, die [A.] nicht nachgewiesen habe.
Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von [A.] gut. Es erachtet es als willkürlich und rechtsungleich, A.s mit dem Maturitätszeugnis belegte Deutschkenntnisse nicht als ausreichenden Sprachnachweis für die Einbürgerung anzuerkennen. Das Bundesgericht führt aus, dass die für die Maturität geforderten Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2.2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) liegen und damit sogar höher sind als die für die Einbürgerung verlangten Kompetenzen auf den Niveaus B1 (mündlich) und A2 (schriftlich).
Das Bundesgericht sieht es als in sich widersprüchlich an, dem gymnasialen Sprachunterricht den Charakter…