Erwägungen
Während der Sitzung vom 1. Juni 2021 hat der Grosse Rat des Kantons Tessin Art. 20 des Steuergesetzes vom 21. Juni 1994 geändert und einen neuen Abs. 4 über eine "Bremse der Auswirkungen des Mietwerts" eingeführt. Die neue Bestimmung sieht vor, dass bei einem steuerbaren Vermögen von weniger als 500'000 Franken und auf Antrag des Steuerpflichtigen der steuerbare Mietwert höchstens 30 Prozent der Bareinnahmen betragen kann.
A. und B. haben beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht und die Aufhebung der neuen Bestimmung beantragt.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die angefochtene Bestimmung gegen Art. 8 Abs. 1 und Art. 127 Abs. 2 der Bundesverfassung sowie gegen Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) verstösst.
Die Besteuerung des Mietwerts zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung zwischen Personen, die in einem Eigenheim wohnen, und Mietern sicherzustellen. Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass der Mietwert auf der Grundlage des Marktwertes festzulegen ist, wobei ein Mindestanteil…