Erwägungen
Der Kanton Waadt hat eine öffentlich-rechtliche Beschwerde gegen die Schritte des Kantons Genf eingereicht, mit denen er versucht, das Einkommen der Pendler aus dem Kanton Waadt, die in Genf arbeiten, zu besteuern. Der Kanton Genf wollte insbesondere den Begriff der "leitenden Funktion" erweitern, um die Besteuerung dieser Pendler auf seinem Gebiet zu ermöglichen, sowie eine Aufteilung der Steuerkompetenz zwischen den beiden Kantonen einführen.
Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit dieser Beschwerde geprüft und sie für zulässig erachtet, da der Kanton Waadt ein ausreichendes rechtliches Interesse hatte, um die Schritte des Kantons Genf anzufechten, die die etablierte Rechtsprechung zur Doppelbesteuerung in Frage stellten.
Erwägungen
In der Sache selbst hat das Bundesgericht die Argumente des Kantons Genf zur Rechtfertigung einer Änderung der Rechtsprechung abgelehnt. Es kam zu dem Schluss, dass es keine ernsthaften und objektiven Gründe gab, von der derzeitigen Praxis abzuweichen, die den Steuersitz des Steuerpflichtigen als Grundlage für die Steuerkompetenz vorsieht, außer wenn dieser eine tatsächliche leitende Funktion im Kanton ausübt, in dem er arbeitet.
Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde des Kantons Waadt gutgeheißen und festgestellt, dass der allgemeine…