Erwägungen

Die Gemeinde Freienbach hatte 1994 das Steinfabrikareal teilweise in die Hafenzone und teilweise in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont. Im Jahr 2005 reichte Irene Herzog-Feusi eine Einzelinitiative ein, mit der das gesamte Steinfabrikareal in eine neue Zone für öffentliche Parkanlagen umgezont werden sollte. Die Stimmberechtigten nahmen diese Initiative 2006 an.

In der Folge legte der Gemeinderat Freienbach einen Teilzonenplan vor, der nur einen Teil des Steinfabrikareals, nämlich rund 18'758 m2, in die neue Zone für öffentliche Parkanlagen umzonten sollte. Der Rest von rund 40'383 m2 sollte in der Hafenzone bleiben. Gegen diese Teilumzonung erhoben die Grundeigentümerin Korporation Pfäffikon und der Baurechtsnehmer Ulrich Feusi-Thür Einsprache.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei der Umsetzung einer angenommenen Planungsinitiative eine Vorlage auszuarbeiten ist, die dem mit der Initiative angestrebten planerischen Ergebnis entspricht und grundsätzlich mit dem höherrangigen Recht vereinbar erscheint. Dabei kommt den Gemeindebehörden ein gewisser Ermessensspielraum zu.

Im vorliegenden Fall rechtfertigte sich eine Beschränkung der umzuzonenden Fläche auf etwa ein Drittel des Steinfabrikareals. Dies sei mit Blick auf die Eigentumsgarantie und die möglichen Kostenfolgen für die Gemeinde…