Erwägungen

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschwerte sich gegen den Entscheid der Rekurskommission Interkantonale Vereinbarung Lotterien und Wetten, welche der Swisslos Interkantonale Landeslotterie eine "Generelle Zulassungsbewilligung für die Lotterie-Produktefamilie der vorgezogenen physischen Lose" erteilt hatte. Das EJPD machte geltend, dass weder das Bundesrecht noch das interkantonale Recht eine Rahmenbewilligung für eine bestimmte Kategorie von Lotterien kenne und dass für jede einzelne Lotterie eine Bewilligung eingeholt werden müsse.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Comlot die generelle Zulassungsbewilligung für diese Lotterie-Produktefamilie grundsätzlich erteilen durfte. Es sah jedoch Mängel im Verfahren, da das Rechtsmittelverfahren für das EJPD erschwert wurde und die Swisslos faktisch selbst über die Bundesrechtskonformität der einzelnen Lotterieprodukte entscheiden könnte. Das Bundesgericht hob den Entscheid der Rekurskommission auf und wies die Sache zur Ergänzung der Verfügung im Sinne der Erwägungen an die Comlot zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht führte aus, dass das Lotteriekonkordat den Kantonen ermöglicht, ihre Kompetenzen im Lotteriewesen auf eine interkantonale Instanz zu übertragen. Die Comlot kann somit für interkantonale oder gesamtschweizerisch durchgeführte Lotterien und Wetten eine zentrale Zulassungsbewilligung erteilen, wobei die Kantone weiterhin über die Durchführung auf ihrem Gebiet entscheiden.

Das Bundesgericht sah die generelle Zulassungsbewilligung für die Lotterie-Produktefamilie der vorgezogenen physischen Lose als zulässig an, da das Bundesrecht eine…