Erwägungen

Ulrich Mäder betreibt in der Landwirtschaftszone von Boppelsen eine Kräutergärtnerei mit rund 30 Angestellten und einer Anbaufläche von ca. 9,2 ha. Um eine Ganzjahresproduktion zu gewährleisten, werden auch Kräuter aus Teneriffa und Südafrika importiert, die auf dem Gelände der Gärtnerei verpackt und von dort aus an die Abnehmer geliefert werden.

Mäder beantragte die Bewilligung für den Neubau eines zweigeschossigen Betriebsgebäudes mit einer Grundfläche von 30 x 15 m und einer Gesamtnutzungsfläche von 1'300 m2. In diesem Gebäude sollen neben der Rüsterei auch Büro-, Sanitär- und Kühlräume sowie Lager- und Umschlagplätze eingerichtet werden.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte die Zonenkonformität der Bauvorhaben insgesamt bejaht, da es die Bearbeitung von ausländischen Kräutern auf dem Gelände der Gärtnerei im vorgesehenen Ausmass für zulässig erachtete.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat das Rechtsmittel gutgeheissen und den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben, soweit die Zonenkonformität des Betriebsgebäudes festgestellt wurde.

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind in der Landwirtschaftszone nur solche Gebäude zonenkonform, die in ihrer konkreten Ausgestaltung für eine zweckmäßige Bewirtschaftung des Bodens am vorgesehenen Standort objektiv notwendig und nicht überdimensioniert sind. Zudem dürfen gegen ihre Errichtung keine überwiegenden öffentlichen Interessen sprechen.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die geplante Rüsterei im Betriebsgebäude, in der neben den selbst angebauten auch importierte Kräuter…