Erwägungen

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden beschloss im August 2003 die Herausgabe der rätoromanischen Lehrmittel in Rumantsch Grischun und beauftragte die Regierung, ein Konzept für dessen Einführung in den Schulen auszuarbeiten. Am 21. Dezember 2004 verabschiedete die Regierung ein Grobkonzept, wonach Rumantsch Grischun als "Alphabetisierungssprache" ab der 1. Primarklasse eingeführt werden sollte. Am 24. April 2007 bewilligte die Regierung eine Ausgestaltungsphase "Pionier" für die Schuljahre 2007/08-2010/11.

Später formierte sich jedoch Widerstand gegen Rumantsch Grischun in der Schule. Im Münstertal und in der Surselva wurden kommunale Volksinitiativen lanciert mit dem Ziel, Rumantsch Grischun wieder abzuschaffen und durch das Idiom zu ersetzen.

Am 5. Dezember 2011 beschloss die Regierung, dass ein Wechsel der Schulsprache vom Rumantsch Grischun zum Idiom oder umgekehrt grundsätzlich nur auf den Beginn der 1. Primarschulklasse erfolgen kann. Eltern von schulpflichtigen Kindern aus dem Münstertal und der Surselva erhoben daraufhin Beschwerde gegen diesen Beschluss.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab. Es kam zum Schluss, dass der Beschluss der Regierung den Schutzbereich der Sprachenfreiheit nach Artikel 18 der Bundesverfassung nicht berührt.

Zwar garantiert die Sprachenfreiheit das Recht, sowohl Rumantsch Grischun als auch ein romanisches Idiom zu sprechen. Die staatliche Festlegung der Unterrichtssprache an Schulen ist jedoch zulässig und stellt keinen Eingriff in die…