Erwägungen
Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) wurde vom Bundesrat mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms 67 "Lebensende" beauftragt. Der Verein Dignitas ersuchte den SNF um Zugang zu verschiedenen Dokumenten im Zusammenhang mit diesem Forschungsprogramm, darunter auch die Expertengutachten zu einzelnen Forschungsprojekten. Der SNF gewährte teilweise Zugang, verweigerte diesen jedoch für die Synopsen und Gesamtkommentare der Gutachten. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Vereins Dignitas teilweise gut und wies den SNF an, dem Verein nach erfolgter Anonymisierung eingeschränkten Zugang zu den Synopsen und Gesamtkommentaren zu gewähren. Dagegen erhob der SNF Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht gab der Beschwerde des SNF statt und hob den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts insoweit auf, als es Zugang zu den Synopsen und Gesamtkommentaren der Gutachten gewährte. Das Gericht führte aus, dass die in diesen Teilen der Gutachten enthaltenen Bewertungen und Beurteilungen der Forschungsprojekte und…