Erwägungen

Der Streitfall betrifft den Anspruch auf Waisenrente von Michel-Marcel Brielmann, einem Kind, das von Emma Brielmann nach dem Tod ihres Ehemannes Marcel-Henri Brielmann aufgenommen und adoptiert wurde.

André-Michel Leuenberger, geboren am 23. Juni 1960, wurde von den Eheleuten Brielmann aufgenommen und erzogen, die ein gemeinsames Adoptionsverfahren einleiteten. Jedoch verstarb Marcel-Henri Brielmann plötzlich am 3. Oktober 1973, bevor die Adoption ausgesprochen wurde. Emma Brielmann führte das Verfahren daraufhin in ihrem eigenen Namen weiter, und die Adoption des Kindes wurde am 31. Oktober 1973 durch das Genfer Kantonsgericht ausgesprochen.

Nach dem Tod von Marcel-Henri Brielmann gewährte die Ausgleichskasse Emma Brielmann zwar eine Witwerrente, verweigerte jedoch die Gewährung einer Waisenrente für Michel-Marcel Brielmann mit der Begründung, dass die Adoption im selben Monat wie der Tod des Ehemannes erfolgt sei. Emma Brielmann legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Erwägungen

Das Eidgenössische Versicherungsgericht prüfte zunächst die Rechte, die dem aufgenommenen Kind durch den Tod eines Pflegeelternteils zustehen, sowie die Folgen der anschließenden Adoption des Kindes durch den überlebenden Pflegeelternteil.

Gemäß Rechtsprechung und Verwaltungsrichtlinien entzieht die Adoption des aufgenommenen Kindes durch den überlebenden Pflegeelternteil dem Kind nicht den Anspruch auf Rente aufgrund des Todes des Pflegeelternteils. Somit hat die Adoption von Michel-Marcel Brielmann durch seine Pflegemutter am 31. Oktober 1973 nicht zum Verlust des Anspruchs auf die Waisenrente geführt, den der Tod seines Pflegevaters am 3.…