Erwägungen

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (im Folgenden: Beschwerdeinstanz) vom 22. Oktober 1998 eingereicht. Dieser Entscheid hatte die Beschwerde von Franz Weber, Präsident des Vereins Helvetia Nostra, wegen der Weigerung des Westschweizer Fernsehens (TSR), Informationen über den Ausgang der kantonalen Volksinitiative "Pied du Jura retten" zu verbreiten, gutgeheissen.

Am 11. März 1998 hat Franz Weber eine Pressekonferenz abgehalten, um das Ergebnis der Unterschriftensammlung für diese Initiative, die zustande gekommen war, bekanntzugeben. Der anwesende TSR-Journalist hat Franz Weber interviewt, aber der TSR hat weder dieses Interview ausgestrahlt noch die Nachricht vom Zustandekommen der Initiative in seiner Regionalsendung "Vaud-Région" vom 11. März 1998 berichtet. Am 12. März 1998 hat der Verein Helvetia Nostra eine Pressemitteilung dazu verbreitet, aber der TSR hat darüber nicht berichtet.

Am 3. Juli 1998 hat Franz Weber bei der Beschwerdeinstanz Beschwerde gegen den TSR eingereicht, da ein wichtiges Ereignis des Waadtländer politischen Lebens vom TSR verschwiegen worden sei, ohne jedoch eine bestimmte Sendung anzufechten.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SRG gutgeheissen und die Sache an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation überwiesen. Die Beschwerdeinstanz war nämlich nicht zuständig, diese Beschwerde zu behandeln, da sie nicht eine ausgestrahlte Sendung betraf, sondern die Weigerung des TSR, die Öffentlichkeit über den Ausgang der Volksinitiative zu informieren.

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist die Beschwerdeinstanz nur zuständig, über…