Erwägungen
Das Initiativkomitee reichte dem Gemeinderat Hochdorf am 8. August 2019 seine Gemeindeinitiative "Hochdorf heizt erneuerbar - ab 2030 erst recht" zur Vorprüfung ein. Der Gemeinderat erklärte die Initiative am 26. März 2020 für ungültig, da sie gegen übergeordnetes Recht verstoße und nicht umsetzbar sei.
Die dagegen eingereichte Stimmrechtsbeschwerde wies der Regierungsrat des Kantons Luzern ab. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte diese Entscheidung. Daraufhin erhob Roman Bolliger Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte zunächst die Auslegung der Volksinitiative. Es kam zum Schluss, dass die Initiative eine verbindliche Zielvorgabe enthält und einen Grundsatzbeschluss bezweckt, ohne detaillierte Vorgaben zur Umsetzung zu machen.
Das Bundesgericht sah die Vereinbarkeit der Initiative mit dem kantonalen Energiegesetz sowie mit der Eigentumsgarantie und der baurechtlichen Bestandesgarantie. Es führte aus, dass grundsätzlich weder die Eigentumsgarantie noch die Bestandesgarantie einen Anspruch auf Beibehaltung einer einmal geltenden Rechtsordnung vermitteln. Die Zielsetzung der Initiative könne als Schritt in Richtung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung verstanden werden.
Hinsichtlich der Verhältnismässigkeit der…