Erwägungen
J. SA plant die Realisierung und den Betrieb eines Pilotprojekts zur Tiefengeothermie auf dem Gebiet der Gemeinde Haute-Sorne, in Glovelier, im Kanton Jura. Das Projekt war Gegenstand eines öffentlichen Verfahrens und umfasst einen kantonalen Sondernutzungsplan, Änderungen des Zonenplans, eine Baubewilligung und einen Umweltverträglichkeitsbericht. Das Projekt hat 33 Einsprüche von mehreren Grundstückseigentümern hervorgerufen.
Der Staatsrat des Kantons Jura hat den kantonalen Sondernutzungsplan und die Baubewilligung genehmigt und die Einsprüche abgewiesen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Jura hat die Beschwerde der Einsprechenden teilweise gutgeheißen, die Baubewilligung aufgehoben, aber ihre Bestimmungen in den Sondernutzungsplan integriert. Die Einsprechenden haben daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Es hat entschieden, dass der Kanton für die Regelung der Nutzung des Untergrunds zuständig ist und die Erteilung einer Konzession nicht obligatorisch ist, da ein einfaches Bewilligungsverfahren ausreichen…