Erwägungen

Die Internationale Eishockey-Föderation (IIHF) als Beschwerdeführerin und die SCB Eishockey AG als Beschwerdegegnerin streiten über die Zuständigkeit des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) für einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Champions Hockey League (CHL).

Die IIHF hatte 2008 mit dem Schweizerischen Eishockeyverband (SIHF) und der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (NL-GmbH) eine Vereinbarung über die Teilnahme schweizerischer Clubs an der CHL abgeschlossen. Diese CHL-Vereinbarung sah vor, dass allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien ausschliesslich und endgültig durch Schiedsspruch des TAS entschieden werden.

Die SCB Eishockey AG, die 2009/10 und 2010/11 an der CHL teilnahm, erhob 2010 eine Schiedsklage gegen die IIHF beim TAS. Sie verlangte Zahlungen von insgesamt über 1 Million Euro, die ihr angeblich aus der CHL-Vereinbarung zustanden.

Erwägungen

Das TAS bejahte seine Zuständigkeit für den Rechtsstreit, da es sich bei Art. 10 der CHL-Vereinbarung, welcher die Teilnahmeberechtigung der Clubs regelt, um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter handle. Folglich könne sich auch die SCB Eishockey AG als begünstigter Dritter auf die darin enthaltene Schiedsklausel berufen.

Das Bundesgericht hob den Zwischenentscheid des TAS auf und stellte fest, dass das TAS für den vorliegenden Rechtsstreit nicht zuständig ist. Aus der CHL-Vereinbarung lasse sich kein…