Erwägungen

Am 22. Dezember 1954 nahm Germain Chardonnens, Trolleybus-Fahrer in Freiburg, den Wagen des Milchmanns Savary in Gebrauch. In Begleitung seines Sohnes Bernard, seines Schwiegersohns Léonard Introzzi und seines Freundes Roger Dévaud setzte sich Germain Chardonnens ans Steuer und fuhr nach Gletterens. Auf der Rückfahrt geriet der Wagen bei starkem Regen ins Schleudern und prallte gegen einen Baum, wobei Germain Chardonnens, Roger Dévaud und Léonard Introzzi ums Leben kamen. Nur Bernard Chardonnens überlebte, wenn auch verletzt.

Die Nationale Unfallversicherungskasse übernahm den Schaden, soweit er die Witwe Chardonnens und ihre minderjährigen Kinder ihrer Unterstützung beraubt hatte. Die Zurich, Allgemeine Versicherungsgesellschaft, versicherte Savary in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Halter und den Fahrer des Fahrzeugs.

Marthe Chardonnens, ihr Sohn Bernard und ihre Tochter Jacqueline sowie Liliane Stucky, zweite Tochter von Germain Chardonnens und Witwe von Léonard Introzzi, haben die Zurich auf Zahlung von Entschädigungen verklagt. Die Zurich hat die Abweisung der Forderungen beantragt und gegen die Erben des verstorbenen Fahrers Widerklage auf Rückerstattung dessen erhoben, was sie möglicherweise noch zu zahlen hätte.

Erwägungen

Das Appellationsgericht des Kantonalen Gerichts des Kantons Freiburg hat die Klagen von Marthe und Bernard Chardonnens, Jacqueline Junta und Liliane Stucky abgewiesen und diejenige von Tristan Introzzi in Höhe von 23.315 Franken Kapital anerkannt. Es hat Bernard Chardonnens, Jacqueline Junta und Liliane Stucky als Erben von Germain Chardonnens gesamtschuldnerisch verurteilt, der Zurich 23.315 Franken an Tristan Introzzi und einen Teil von 10.000 Franken der für die Beilegung des Falls Dévaud gezahlten Entschädigung zu erstatten.

Das Appellationsgericht war der Ansicht, dass das schwere Verschulden von Germain Chardonnens seinen Erben entgegengehalten werden kann und dass die Klausel 3 Buchstabe c der allgemeinen…